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   LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2020 - L 11 AL 27/17   

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https://dejure.org/2020,75987
LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2020 - L 11 AL 27/17 (https://dejure.org/2020,75987)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03.04.2020 - L 11 AL 27/17 (https://dejure.org/2020,75987)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03. April 2020 - L 11 AL 27/17 (https://dejure.org/2020,75987)
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  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2020 - L 11 AL 27/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 25. Mai 2005 - B 11a/11 AL 81/04 R -) schließe die unverschuldete Unkenntnis von der Obliegenheit zu frühzeitigen Meldung jedoch eine Minderung des Alg aus.

    Soweit sich die Klägerin auf eine unverschuldete Unkenntnis wegen fehlender Information durch ihren ehemaligen Arbeitgeber und in diesem Zusammenhang das Urteil des BSG, Urteil vom 25. Mai 2005 (- B 11a/11 AL 81/04 R -) beruft, führt dies nicht zu einer anderen Wertung.

  • BSG, 17.02.1981 - 7 RAr 90/79

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Abfindung eines älteren Arbeitnehmers -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2020 - L 11 AL 27/17
    Der Sinn und Zweck der Sperrzeit dient nach der diesen Begriff konkretisierenden Rechtsprechung des BSG dem Schutz der Versichertengemeinschaft vor einer Manipulation des versicherten Risikos der Arbeitslosigkeit (BSG Urteil vom 30. Mai 1978 - RAr 32/77 -, BSG Urteil vom 17. Februar 1982 - 7 RAr 90/79 -).

    Ansonsten würde die Zielsetzung, Manipulationen zu vermeiden, leerlaufen (vgl. BSG Urteil vom 30. Mai 1978 - RAr 32/77, BSG Urteil vom 17. Februar 1982 - 7 RAr 90/79).

  • BSG, 18.02.1987 - 7 RAr 72/85

    Kriegsdienstverweigerer - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe ausGewissensgründen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2020 - L 11 AL 27/17
    Löst ein Arbeitnehmer sein Beschäftigungsverhältnis, führt er seine Arbeitslosigkeit immer dann grob fahrlässig herbei, wenn er nicht mindestens konkrete Aussichten auf einen Anschlussarbeitsplatz hat (vgl etwa BSG, Urteil vom 13. August 1986 - 7 Rar 1/86 - Urteil vom 18. Februar 1987 - 7 RAr 72/85 - Urteil vom 2. Mai 2012 - B 11 AL 6/11 R - Rn 15).

    Es sind keine Anhaltspunkte dafür feststellbar, dass sie nach ihrem individuellen Einsichts- und Urteilsvermögen dies nicht hätte erkennen können (vgl BSG, Urteil vom 18. Februar 1987 - 7 RAr 72/85 - vgl auch Karmanski in: Brand, SGB III, 7. Aufl 2015, § 159 Rn 26).

  • LSG Schleswig-Holstein, 15.02.2019 - L 3 AL 5/17

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2020 - L 11 AL 27/17
    Ein derartiger Versicherungsschutz besteht in der Arbeitslosenversicherung aber nicht (vgl. Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 15. Februar 2019 - L 3 AL 5/17 -).
  • BSG, 02.05.2012 - B 11 AL 6/11 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund - drohende

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2020 - L 11 AL 27/17
    Löst ein Arbeitnehmer sein Beschäftigungsverhältnis, führt er seine Arbeitslosigkeit immer dann grob fahrlässig herbei, wenn er nicht mindestens konkrete Aussichten auf einen Anschlussarbeitsplatz hat (vgl etwa BSG, Urteil vom 13. August 1986 - 7 Rar 1/86 - Urteil vom 18. Februar 1987 - 7 RAr 72/85 - Urteil vom 2. Mai 2012 - B 11 AL 6/11 R - Rn 15).
  • BSG, 10.05.2011 - B 4 AS 139/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Bestimmung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2020 - L 11 AL 27/17
    Der vorläufige Bewilligungsbescheid vom 20. November 2013 und der dazu ergangene Widerspruchsbescheid vom 10. Dezember 2013, die gerichtlich nicht angegriffen worden sind, haben sich durch die endgültige Bescheidung nach § 39 Abs. 2 SGB X auf sonstige Weise erledigt (vgl BSG, Urteil vom 10. Mai 2011 - B 4 AS 139/10 R - Rn 13).
  • BSG, 16.09.1999 - B 7 AL 32/98 R

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit - Anschluß aus einer Bildungsmaßnahme

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2020 - L 11 AL 27/17
    Jedoch würde auch bei getrennter Feststellung einer Sperrzeit eine prozessrechtliche Einheit bestehen (BSG, Urteil vom 16. September 1999 - B 7 AL 32/98 R -).
  • BSG, 13.08.1986 - 7 RAr 1/86

    Kündigung aus wichtigem Grund - Facharbeiter - Weiterbeschäftigung mit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2020 - L 11 AL 27/17
    Löst ein Arbeitnehmer sein Beschäftigungsverhältnis, führt er seine Arbeitslosigkeit immer dann grob fahrlässig herbei, wenn er nicht mindestens konkrete Aussichten auf einen Anschlussarbeitsplatz hat (vgl etwa BSG, Urteil vom 13. August 1986 - 7 Rar 1/86 - Urteil vom 18. Februar 1987 - 7 RAr 72/85 - Urteil vom 2. Mai 2012 - B 11 AL 6/11 R - Rn 15).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2015 - L 9 AL 301/14

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe; Kein wichtiger

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2020 - L 11 AL 27/17
    Regelmäßig ist es nicht zu billigen, wenn Arbeitnehmer nur die eigenen Veränderungswünsche berücksichtigen und ohne konkret drohende Kündigung das Beschäftigungsverhältnis auflösen, damit von sich aus den Anspruch auf eigenes Erwerbseinkommen aufgeben und für die Sicherung des Lebensunterhalt Leistung der Versicherungsgemeinschaft fordern (Valgolio in: Hauck/Noftz, SGB, § 159 SGB III, Rn 175 mwN; Sächsisches LSG, Urteil vom 24. Januar 2003 - L 3 AL 112/11 - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. Februar 2015 - L 9 AL 301/14 B -).
  • LSG Sachsen, 24.01.2013 - L 3 AL 112/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2020 - L 11 AL 27/17
    Regelmäßig ist es nicht zu billigen, wenn Arbeitnehmer nur die eigenen Veränderungswünsche berücksichtigen und ohne konkret drohende Kündigung das Beschäftigungsverhältnis auflösen, damit von sich aus den Anspruch auf eigenes Erwerbseinkommen aufgeben und für die Sicherung des Lebensunterhalt Leistung der Versicherungsgemeinschaft fordern (Valgolio in: Hauck/Noftz, SGB, § 159 SGB III, Rn 175 mwN; Sächsisches LSG, Urteil vom 24. Januar 2003 - L 3 AL 112/11 - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. Februar 2015 - L 9 AL 301/14 B -).
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